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Tierimpfstoff-Verordnung geändert

Am 10. August 2006 wurde der Vorschlag der Bundesregierung für die Neufassung der Tierimpfstoff-Verordnung im Bundesrat eingereicht. Im Europäischen Recht fallen Tierimpfstoffe unter die umfassende Begriffsbestimmung der Arzneimittel. Mit der neuen Tierimpfstoff-Verordnung, die am 22. September 2006 im Bundesrat verabschiedet wurde, mussten die Vorgaben der Richtlinie 2001/82/EG in nationales Recht umgesetzt werden.
Veröffentlicht am
Damit haben die Länder den seit langem vom Berufsstand geforderten Erleichterungen zugestimmt. Bislang liegt die Verordnung nur als Drucksache 572/06 vor. Der Deutsche Bauernverband rechnet jedoch mit einer baldigen Veröffentlichung im e-Bundesanzeiger. Es konnten eine Reihe von positiven Änderungen erreicht werden, unter anderem: 1. Die Abgabe von Tierimpfstoffen an die Tierhalter muss nur noch vom Tierarzt bei der zuständigen Behörde angezeigt werden, es bedarf also keiner umständlichen Genehmigung mehr (in einer Übergangsfrist sind die bereits erteilten Genehmigungen natürlich weiterhin gültig). 2. Vierteljährliches statt monatliches Mindestkontrollintervall im Rahmen der notwendigen Bestandsbetreuung. 3. Begrenzung der Abgabe von...
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