Nulltoleranz nicht in Frage gestellt
Das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart wendet sich gegen Berichte, Baden Württemberg setze sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine Aufweichung der sogenannten Nulltoleranz bei der Verunreinigung von Saatgut mit genveränderten Organismen (GVO) ein. Diese Behauptung entbehre jeglicher Grundlage, erklärte der Amtschef des MLR, Dr. Albrecht Rittmann.
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Die Forderung nach einem Grenz- oder Toleranzwert oder gar einer Aufweichung der Nulltoleranz, so Dr. Rittmann, sei entgegen den Behauptungen in dem Antrag nicht enthalten. Vielmehr gehe es Baden-Württemberg darum, zuverlässige, rechtssichere und rechtsverbindliche Labormethoden und eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise bei der Beprobung, Untersuchung und Interpretation der Ergebnisse festzulegen. Die Nulltoleranz sei im Gentechnikrecht festgeschrieben. Grundsätzlich, so heißt es in der Stellungnahme weiter, gilt bei Analysen im Labor: Ein Ergebnis muss auch durch ein anderes Labor nachgeprüft und bestätigt werden können. Ringuntersuchungen von verschiedenen Labors mit gleichem Probenmaterial hätten in der Vergangenheit jedoch zu...
