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Anbau von gentechnisch verändertem Mais nur mit umfassendem Monitoring

Nach Pressemitteilungen vom 9. Mai 2007 soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegenüber dem Unternehmen Monsanto mit Bescheid angeordnet haben, dass der weitere Vertrieb und Anbau von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 für den kommerziellen Anbau in Deutschland nur noch erfolgen dürfe, wenn dem Bundesamt von Monsanto ein umfassender Monitoringsplan vorgelegt werde.
Veröffentlicht am
Diese Entscheidung des Bundesamtes kommt zum jetzigen Zeitpunkt überraschend, da Anbauentscheidungen bereits getroffen wurden und die Aussaat im Gange ist. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hebt jedoch in diesem Zusammenhang hervor, dass beim Einsatz von gentechnisch verändertem Mais die Vermeidung negativer Auswirkungen für den Verbraucherschutz, die Lebensmittelsicherheit und die Umwelt Priorität haben müssen. Zugleich hält der DBV seine Position aufrecht, dass auf der Grundlage der bestehenden Gentechnikregelungen und der hieraus resultierenden Haftungsrisiken keinem Landwirt der Anbau von gentechnisch verändertem Mais empfohlen werden kann. Auch für das Anbaujahr 2007 ist für Deutschland zu verzeichnen, dass sich Landwirte in keinem...
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