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Freitag, der 13. - Tag des Rauchmelders

In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl von 800 Brandtoten im Jahr auf etwa 400 nahezu halbiert. Das ist die Bilanz  der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, die vor 15 Jahren  ins Leben gerufen worden ist. Das Ziel: Alle privaten Haushalte sollen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, um damit die Zahl der Brandtoten zu verringern. Mit-Initiator der Kampagne war der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Aktuell sind etwa 50 Prozent der privaten Haushalte mit einem Rauchmelder ausgestattet – vor 15 Jahren lag der Anteil noch bei unter 5 Prozent, berichtet der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Bis alle privaten Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sind, wird es noch einige Jahre dauern, da die gesetzlichen Regelungen schrittweise in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden.

Rauchmelder  retten Menschenleben 

Gerade für Schlafende, deren Sinne den Brandrauch nicht wahrnehmen, leisten Rauchmelder einen unschätzbaren Dienst. Ihr Beitrag zum Schutz vor Sachschäden ist demgegenüber zweitrangig: Weder rufen Rauchmelder automatisch die Feuerwehr, noch leisten sie einen aktiven Beitrag zur Brandbekämpfung. Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten – die Rauchmelderpflicht eingeschlossen. Sollte dem Vermieter, dem Mieter oder Eigentümer bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den Versicherungsschutz. 

Freitag der 13. - Tag des Rauchmelders

Den Deutschen Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag, der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. In diesem Jahr finden drei Rauchmeldertage statt – am Freitag, dem 13. Februar, dem 13. März und dem 13. November. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ werden Haus- und Wohnungseigentümer dazu aufgerufen, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren.

Die meisten Bundesländer haben inzwischen eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten eingeführt, für bestehende Wohnungen gelten zum Teil Übergangsfristen. Aktuell wurde zum 1. Januar 2015 in Hessen und Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude eingeführt. Die Bestimmungen für Einbau und Wartung von Rauchmeldern sind je nach Bundesland unterschiedlich. Insgesamt besteht in 13 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht – Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung angekündigt.

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