Anträge bis 30. September stellen
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Beihilfe beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft aufmerksam.
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Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe sind, dass die Antragsteller auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen.
Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für verheiratete und 48 Euro für ledige Berechtigte.
Anträge auf Gewährung einer Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September 2015 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2015 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2015 verloren.
Weitere Informationen bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstr. 51, 34131 Kassel, Tel. 0561 93279-0, Fax: 0561 93279-70, E-Mail: info@zla.de, Internet: www.zla.de.

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