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Novellierte EU-Spirituosenverordnung tritt am 20. Februar in Kraft

Der Erhalt qualitativ hochwertiger Obstbrände und dadurch die Sicherung der Vermarktungsmöglichkeiten heimischer Produkte sei durch das Inkrafttreten der neuen europäischen Spirituosenverordnung gewährleiste. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 13. Februar 2008 in Stuttgart.
Veröffentlicht am
Die neue europäische Spirituosenverordnung wurde am 15. Januar 2008 unterzeichnet, nachdem sie im Juni 2007 durch das Europäische Parlament angenommen und Ende Dezember 2007 durch die EU-Agrarminister verabschiedet wurde. Minister Hauk zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, da zentrale baden-württembergische Forderungen, für die er sich nachdrücklich eingesetzt hatte, berücksichtigt sind. Verbot der Aromatisierung und künstlichen Süßung weiterhin verboten "Wichtig für unsere heimischen Klein- und Obstbrenner und die Verbraucher ist, dass das Verbot der Aromatisierung von Obstbränden und Obstgeisten sowie das Verbot künstlicher Süßungsmittel bei Spirituosen weiterhin bestehen bleibt. Der Geschmack dieser Produkte wird auch künftig...
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