
Ende kommt für Metribuzin
Der Wirkstoff Metribuzin ist wichtiger Bestandteil von wichtigen Blatt- und Bodenherbiziden z. B. in Kartoffel „Sencor Liquid“ oder „Mistral“. Nun ist die Zulassung widerrufen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 02.06.2025Der Wirkstoff Metribuzin ist wichtiger Bestandteil von wichtigen Blatt- und Bodenherbiziden z. B. in Kartoffel „Sencor Liquid“ oder „Mistral“. Die EU-Kommission hatte bereits in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2806 vom 31. Oktober 2024 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin festgelegt, dass die Zulassungen von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin bis spätestens 24. Mai 2025 widerrufen werden und Aufbrauchsfristen spätestens am 24. November 2025 enden müssen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun zum 24. Mai 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen.
Für diese Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 24. November 2025. Der Widerruf gilt mit den gleichen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zulassungsende durch Zeitablauf
Für folgende Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin endete die Zulassung durch Zeitablauf. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die verkürzte Aufbrauchfrist sowie die Entsorgungspflicht.
Als Gründe für die Nichterneuerung der Genehmigung nennt die EU-Kommssion, dass Metribuzin die Kriterien für die Einstufung als endokriner Disruptor (Stoff, der in geringen Mengen durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen kann) in Bezug auf die Schilddrüse beim Menschen erfüllt. Weiter führt die EU-Kommission an, dass die verfügbaren Studien nicht ausreichen würden, um ein hohes Risiko für Bienen auszuschließen.
Die Kommission hat bei Metribuzin auch nicht die Notfallkarte für eine befristete Zulassung wegen erster Gefahr für die Pflanzengesundheit gezogen. Seitens der EU wird zwar eingeräumt, dass nicht genügend chemische Alternativen für alle bewerteten Kulturen zur Verfügung stehen. Jedoch wird seitens der EU auf nichtchemische Methoden (z. B. mechanische Verfahren) verweisen, die möglicherweise nicht die gleiche Wirksamkeit wie chemische Methoden haben oder teurer sind.
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