Brüssel stellt Schutzmaßnahmen vor
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zum Schutz der europäischen Landwirtschaft vor möglichen Verwerfungen in Folge des Mercosur-Abkommens präsentiert.
von AgE erschienen am 14.10.2025Die EU-Kommission hat die angekündigten Maßnahmen zum Schutz vor möglichen Preiseinbrüchen bei heimischen Agrarprodukten als Folge des Mercosur-Abkommens vorgelegt. Die Regelungen sollen es ermöglichen, den präferierten Marktzugang, der den Mercosur-Staaten mit dem Abkommen eingeräumt werden soll, vorübergehend auszusetzen. So will man sensible europäische Agrarprodukte vor übermäßigen Importen schützen. Kernelement ist eine Produktliste mit 23 Einträgen, auf der unter anderem Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch, verschiedene Milchprodukte, Reis, Mais und Maisprodukte, Honig, Eier, Knoblauch, Spirituosen, Zucker, Ethanol und Biodiesel aufgeführt sind.
Für diese Erzeugnisse sollen spezifische Regelungen aufgestellt werden, die eine verstärkte Überwachung von Markttrends im Zusammenhang mit Importen, die durch das Abkommen begünstigt werden, sicherstellen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse will die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament alle sechs Monate einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Importe auf die EU-Märkte bewertet werden. So sollen Risiken frühzeitig erkannt und rasch Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Voraussetzungen für das Eingreifen
Ausschlaggebend für eine Untersuchung zu einem der sensiblen Produkte soll sein, wenn die Preise für Importe aus dem Mercosur mindestens 10,0 Prozent unter den Preisen für gleiche oder konkurrierende EU-Produkte liegen und es gleichzeitig entweder zu einem Anstieg der Jahresimporte zu zollbegünstigten Konditionen um mehr als 10,0 Prozent kommt oder die Importpreise dieser Produkte um 10,0 Prozent sinken. Als Vergleich soll jeweils das Vorjahr genommen werden. Dabei ist es der Kommission zufolge nicht zwingend nötig, dass Veränderungen die ganze EU betreffen. Es soll bereits genügen, dass die Mengen und Preisveränderungen in einer Gruppe von Mitgliedsländern oder auch nur in einem Mitgliedsland auftreten. Sofern die Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass ein ernsthafter Schaden oder auch nur die Gefahr eines Schadens besteht, soll die EU die Zollpräferenzen für die betroffenen Produkte vorübergehend aussetzen können.
Die Kommission verpflichtet sich in ihrem Vorschlag darüber hinaus, auf einen gut begründeten Antrag eines Mitgliedslands hin unverzüglich Untersuchungen einzuleiten. In besonders dringenden Fällen, mit einem hohen Schadensrisiko, sollen außerdem innerhalb von höchstens 21 Tagen vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus würde die Verordnung die Kommission dazu anhalten, Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abzuschließen. Der Entwurf muss nun vom EU-Parlament und dem Rat in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden.



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