
– Integrierter Pflanzenschutz wird sichtbar
Der Integrierte Pflanzenschutz wird in Baden-Württemberg seit Jahrzehnten umgesetzt, dennoch steht der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zunehmend in der Kritik. Mit IPSplus werden die Grundsätze des IPS konkretisiert: Verbindliche Pflicht- und Wahlmaßnahmen in Schutzgebieten sollen den Pflanzenschutz weiter reduzieren und dessen Praxis transparenter machen.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 15.12.2025Der Integrierte Pflanzenschutz (IPS) wurde beginnend in den 1960er Jahren entwickelt, da negative Auswirkungen des übermäßigen Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel wie zum Beispiel DDT sichtbar wurden. Inzwischen wird der Integrierte Pflanzenschutz seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg praktiziert und zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz chemischer Mittel auf notwendige Anwendungen zu begrenzen und verstärkt vorbeugende beziehungsweise nicht-chemische Maßnahmen wie zum Beispiel Sortenwahl, Fruchtfolge oder mechanische Verfahren zu nutzen.
Da trotz Jahrzehnten Integrierten Pflanzenschutzes noch Pflanzenschutzmittelanwendungen stattfinden, zweifeln Teile der Bevölkerung an, dass Integrierter Pflanzenschutz überhaupt stattfindet und drängen auf weitere Einschränkungen bis hin zu Totalverboten.
An dieser Stelle setzt IPSplus an. Auf Basis der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes haben Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung konkrete Maßnahmen für die Sektoren Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben. Diese müssen in folgenden Gebieten eingehalten werden:
- Landschaftsschutzgebieten
- Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete)
- intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten
- gesetzlich geschützten Biotopen
- Naturdenkmalen
Pflicht- und Wahlmaßnahmen
Für die genannten Sektoren gibt es Pflichtmaßnahmen, die für die Betriebe auf allen Flächen in den Schutzgebieten verbindlich sind. Zusätzlich ist mindestens eine Wahlmaßnahme je Sektor und Betrieb auszuwählen und einzuhalten. Die Umsetzung ist von den Betrieben zu dokumentieren und drei Jahre aufzubewahren. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts wird die Umsetzung von IPSplus kontrolliert.
Durch IPSplus kann auch gegenüber Kritikern des Integrierten Pflanzenschutzes gezeigt werden, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht willkürlich erfolgt, sondern erhebliche Anstrengungen unternommen werden, den Einsatz auf notwendige Anwendungen zu begrenzen.
- Stocky 16.12.2025 10:22Bei den 30-40 % ist der Bio-Anteil gemeint.Antworten
- Stocky 16.12.2025 10:19Durch die genannten Gebiete ist ein Großteil der landwirtschaftlichen Fläche in Baden-Württemberg betroffen. So wird durch die Hintertüre die angepeilten 30-40 % doch noch erreicht. Weiterer Nebeneffekt: durch die notwendigen Kontrollen sind die Arbeitsplätze in der Verwaltung gesichert, bzw. können noch ausgedehnt werden.Antworten





