Vogelgrippe im Bodenseekreis
Geflügelhalter: Veterinäramt rät zu Vorsorgemaßnahmen
Nachdem im November 2025 das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 erstmals nachgewiesen wurde, gab es zwischenzeitlich weitere einzelne Geflügelpestnachweise bei verendeten Wildvögeln im Bodenseekreis. Das letzte Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt nun am 23. Dezember 2025 erhalten. Bei den Funden handelt es sich um einen weiteren Schwan bei Hagnau, eine Graugans bei Überlingen-Hödingen sowie eine Möwe im Hinterland von Kressbronn. Somit gibt es im Bodenseekreis aktuell vier bestätigte Nachweise. Um einen Eintrag des Geflügelpestvirus aus der wild lebenden Wassergeflügelpopulation in Hausgeflügelbestände zu verhindern, weist die Behörde weiterhin darauf hin, bei Geflügelhaltungen die bekannten Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten.
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Geflügelhalterhalter im Landkreis sollten laut dem zuständigen Veterinäramt alle Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und Maßnahmen treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Das betreffe sowohl gewerbliche als auch Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Da eine Viruseinschleppung zusätzlich über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk erfolgen könne, sollten Geflügelhalter auch hier unbedingt auf vorbeugende Hygiene achten. Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet habe, wird dazu aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen. Aufgegebene Geflügelhaltungen sollten im Gegenzug abgemeldet...