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Recht

EU-Tiergesundheitsrecht: Es drohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro

Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht werden künftig strenger geahndet. Der Ernährungsausschuss hat den Änderungen zugestimmt.
von DGS Redaktion Erschienen am 17.10.2024

Artikelzusammenfassung


Die Zusammenfassung wird von einer KI generiert und kann inhaltliche Fehler enthalten.
Wer gegen das EU-Tiergesundheitsrecht verstößt, muss künftig mit höheren Geldstrafen rechnen. © GAlexS/Shutterstock.com

Seit dem 21. April 2021 gilt das EU-Tiergesundheitsrecht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Künftig können Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsrechts vor, dem der Ernährungsausschuss am 16. Oktober 2024 mit kleinen Änderungen zugestimmt hat. Die Beschlussfassung des Bundestages erfolgt am Donnerstag (17.10.) in Zweiter und Dritter Lesung ohne Aussprache.

Hohe Geldstrafen drohen

Mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro werden künftig Verstöße beim Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union belegt. Das gilt auch für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial mit Geldstrafen. Um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern, können Unternehmer „sanktioniert werden“, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen.

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