Afrikanische Schweinepest Zwischenfrüchte dürfen geschnitten werden
Um die Bejagung von Wildschweinen zu erleichtern, können Zwischenfrüchte, nach Absprache mit dem Jagdpächtern eingekürzt werden. Der Schnitt muss allerdings auf der Fläche verbleiben und die Ausnahmeregelung ist befristet.




