Politik Kälber sollen künftig erst später transportiert werden dürfen
In seinem Beschluss vom 25. Juni 2021 fordert der Bundesrat die Bundesregierung zu einer Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) auf. Zukünftig sollen die Kälber länger auf den landwirtschaftlichen Betrieben verbleiben und erst ab dem 29. Lebenstag transportiert werden dürfen.










