Merkblatt Gewässerrandstreifen Bewirtschaftung ab 1. Januar eingeschränkt
Ab dem 1. Januar 2019 ist in den Gewässerrandstreifen die Nutzung als Ackerland in einem Bereich von fünf Metern verboten. Hiervon ausgenommen sind die Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als zwei Jahren sowie die Anlage und der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen in Form von...




