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News

  • Oberfläche FIONA.

    Gemeinsamer Antrag 2025 Noch ist Zeit für Korrekturen

    Bis 30. September haben Antragstellerinnen und Antragsteller Zeit, den Gemeinsamen Antrag zu prüfen und Korrekturen einzupflegen. Das Ministerium Ländlicher Raum rät, regelmäßig mögliche Hinweise abzurufen.

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  • Für Umstrukturierungen von Rebflächen kann bis Ende August ein Antrag auf Förderung gestellt werden.

    Umstrukturierung von Rebflächen Antragstellung ab sofort digital

    Der Förderantrag für die Maßnahme „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ ist ab jetzt nur noch digital über FIONA möglich. Die Antragsfrist endet am 31. August 2025.

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  • Fotoaufnahme der Kennart Rotklee mit der App profil bw.

    Gemeinsamer Antrag 2025 Jetzt die App-Aufträge prüfen

    In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.

    Erschienen am
  • Fotoaufnahme der Kennart Rotklee mit der App profil bw.

    Gemeinsamer Antrag 2025 Jetzt die Foto-Nachweise erbringen

    In der App profil (bw) sind ab sofort Aufträge für Foto-Nachweise für die Öko-Regelung (ÖR) 5 und FAKT II B3.2 sowie für den Anbau unter Glas abrufbar.

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  • Nicht vergessen: Am 15. Mai endet die Frist zur Abgabe des Gemeinsamen Antrags 2025.

    Gemeinsamer Antrag 2025 Fristende ist der 15. Mai 2025

    Am 15. Mai endet die Einreichungsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2025. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erinnert alle Antragsstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2025 noch nicht eingereicht haben, dies bis spätestens zum 15. Mai 2025 über FIONA zu...

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  • Top-Thema: Ostern

    • BWW Digital Artikel
      BWW Digital Artikel
      Rezepte mit Rhabarber

      Süß-saurer Genuss

      Rhabarber ist eines der ersten Gemüse, das im Frühling gen Himmel wächst und ganz offiziell die Wintersaison beendet. Dann haben wir die Qual der Wahl, was wir aus den sauren Stangen zubereiten. Isabelle Arndt hat dafür vier Vorschläge. Die beste Zeit ist übrigens dann, wenn der späte Rhabarber...

    • BWW Digital Artikel
      BWW Digital Artikel
      Bastelei

      Ostereier bemalen – mal anders

      Das Schönste an Ostern – nicht nur für Kinder – sind die bunten Eier. Und manchmal hat man Lust auf etwas anderes. Keine Muster, keine Streifen – sondern wie wäre es einmal mit Superheldinnen und -helden, Serienfiguren oder Filmlieblingen?

    • BWW Digital Artikel
      BWW Digital Artikel
      Osterfloristik zum Selbermachen

      Bibbele und Osterhas

      Zu Ostern schmücken wir unser Zuhause wieder besonders liebevoll. Da dürfen der Osterhase und „Bibbele“ – also Küken, je nach Region – natürlich nicht fehlen. Sie stehen symbolhaft für das Leben, die Fruchtbarkeit sowie den Frühling und begleiten populär den religiösen Kern des Osterfestes.


  • Hagelschaden.

    Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau Förderung ab sofort über FIONA

    Das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist zum aktuellen Antragsjahr in das Antragsverfahren FIONA und den Gemeinsamen Antrag eingebunden worden.

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  • Das Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) für das Jahr 2025 startet im März.

    Gemeinsamer Antrag 2025 Saisonstart bei FIONA

    Einen wichtigen Termin für den Kalender im Agrarbüro hat diese Woche das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg bekannt gegeben: Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2025.

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  • Blühstreifen.

    Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung Das gilt nun bei den GLÖZ-Standards

    Mit der Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am 19. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt können alle Änderungen zu den GLÖZ-Standards sowie die Anforderungen der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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  • Klee

    GAP-Direktzahlungen-Verordnung Neue Regelungen

    Der Bundesrat hat Ende November der Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung zugestimmt. Damit ergeben sich auch in Baden-Württemberg Änderungen bei Öko-Regelungen und Gekoppelten Tierprämien für das Antragsjahr 2025.

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  • Gemeinsamer Antrag Nachweis der Kennarten

    Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt zum geforderten Nachweis der Kennarten des Extensiven Grünlandes über die App „profil bw“ ergänzende Hinweise.

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  • Die Kartenebenen sind automatisch eingeblendet. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden.

    Gemeinsamer Antrag Änderungen nach Flächenkontrollen jetzt melden

    Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.

    Erschienen am
  • Die Kartenebenen sind automatisch eingeblendet. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden.

    Gemeinsamer Antrag Änderungen nach Flächenkontrollen jetzt melden

    Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.

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  • Über die App „profil bw“ können Fotos zur Ergänzung der Angaben in FIONA direkt an die Landwirtschaftsverwaltung weitergegeben werden.

    App „profil bw“ Nachweise zum Gemeinsamen Antrag digital erstellen

    Ab dieser Woche sind in der kostenlosen App „profil bw“ der Landwirtschaftsverwaltung die Aufträge zum Nachweis der Kennarten in den Öko-Regelungen 5 und FAKT II B3.2 verfügbar. Zur Nutzung der App gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.

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  • Die Anträge 2024 stehen zur Prüfung bereit.

    Gemeinsamer Antrag 2024 Antrag jetzt prüfen

    Das Ministerium Ländlicher Raum ruft dazu auf, die die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Bis 30. September besteht die Möglichkeit zur Korrektur.

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  • Gemeinsame Antrag Änderungen für den Antrag 2024

    Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.

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  • Gemeinsamer Antrag Baden-Württemberg App für digitale Bilder

    Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg präsentiert eine App, die Unterstützung bei der Antragstellung des Gemeinsamen Antrags bieten soll. Damit soll die Kommunikation zwischen Antragsteller und Verwaltung verbessert werden.

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  • Antragsfrist endet bald Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2024 stellen

    Mit Blick auf das Ende der Antragsfrist weist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) alle Antragstellenden, die ihren Gemeinsamen Antrag 2024 noch nicht eingereicht haben, darauf hin, dies in den nächsten Tagen und spätestens bis zum 15. Mai 2024 über FIONA zu...

    Erschienen am
  • Fiona-Antrag Monitoring per Satellit

    Das Ministerium Ländlicher Raum informiert über die Durchführung des Flächenmonitorings für die Kleinerzeugerregelung (KLE) und der Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL)

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  • Fiona-Antrag ÖVF im Gemeinsamen Antrag

    Die jüngst veröffentlichte 3. Verordnung zur Änderung der Direktzahlungsdurchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) regelt, dass Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Jahr 2022 als Weide oder zur Schnittnutzung genutzt werden kann. Hier lesen Sie, was Sie bei der Antragstellung dazu beachten müssen....

    Erschienen am
  • Fiona 2022 Information zum Gemeinsamen Antrag

    In den kommenden Tagen treffen auf den landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg die Unterlagen zur Antragstellung 2022 ein. Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über FIONA möglich. Dies gilt auch für eine nachträgliche Beantragung einzelner Maßnahmen und Flächen.

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