Gemeinsamer Antrag 2025 Aussaatfrist verlängert
Die Aussaatfrist für FAKT II E1.2 Begrünungsmischungen im Acker- oder Gartenbau wird um eine Woche verlängert.
Die Aussaatfrist für FAKT II E1.2 Begrünungsmischungen im Acker- oder Gartenbau wird um eine Woche verlängert.
In der App App profil (bw) sind neue Aufträge für Foto-Nachweise von beantragten Kulturarten im Gemeinsamen Antrag 2025 eingestellt. Der Auftrag der Fotonachweise ersetzt die Vor-Ort-Kontrollen.
In der App profil (bw) sind ab sofort Aufträge für Foto-Nachweise für die Öko-Regelung (ÖR) 5 und FAKT II B3.2 sowie für den Anbau unter Glas abrufbar.
Gute Nachricht für die Landwirte in Baden-Württemberg. Die Auskunftspflicht im Rahmen der repräsentativen Bodennutzungshaupterhebung entfällt ab diesem Jahr komplett.
Das Förderprogramm Mehrgefahrenversicherung im Obst- und Weinbau ist zum aktuellen Antragsjahr in das Antragsverfahren FIONA und den Gemeinsamen Antrag eingebunden worden.
Rhabarber ist eines der ersten Gemüse, das im Frühling gen Himmel wächst und ganz offiziell die Wintersaison beendet. Dann haben wir die Qual der Wahl, was wir aus den sauren Stangen zubereiten. Isabelle Arndt hat dafür vier Vorschläge. Die beste Zeit ist übrigens dann, wenn der späte Rhabarber...
Das Schönste an Ostern – nicht nur für Kinder – sind die bunten Eier. Und manchmal hat man Lust auf etwas anderes. Keine Muster, keine Streifen – sondern wie wäre es einmal mit Superheldinnen und -helden, Serienfiguren oder Filmlieblingen?
Zu Ostern schmücken wir unser Zuhause wieder besonders liebevoll. Da dürfen der Osterhase und „Bibbele“ – also Küken, je nach Region – natürlich nicht fehlen. Sie stehen symbolhaft für das Leben, die Fruchtbarkeit sowie den Frühling und begleiten populär den religiösen Kern des Osterfestes.
Die mit der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Eco-Schemes scheinen in etwa genauso zu wirken wie zuvor das „Greening“, nämlich nur wenig. Dieses negative Fazit ziehen zumindest BirdLife Europe und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in ihrem aktuellen Bericht mit...
Einen wichtigen Termin für den Kalender im Agrarbüro hat diese Woche das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg bekannt gegeben: Das Antragssystem FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) startet am 10. März 2025 für die Beantragung des Gemeinsamen Antrags 2025.
Mit der Verkündung der zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung am 19. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt können alle Änderungen zu den GLÖZ-Standards sowie die Anforderungen der sozialen Konditionalität zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Anfang Dezember starteten in Baden-Württemberg die ersten Auszahlungen zum Gemeinsamen Antrag. 96 Prozent der Anträge auf EU-Direktzahlungen sollen landesweit bis Ende Dezember ausbezahlt sein, heißt es aus dem Ministerium Ländlicher Raum.
Der Antragszeitraum für den neuen FAKT II-Förderantrag und den Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau startet ab dem 16. Dezember und endet am 15. Februar 2025. In diesem Zeitraum können die Förderanträge für das Antragsjahr 2025 über das FIONA-System gestellt werden. Das...
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) gibt zum geforderten Nachweis der Kennarten des Extensiven Grünlandes über die App „profil bw“ ergänzende Hinweise.
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Seit Ende August sind die Ergebnisse des Flächenüberwachungssystems in FIONA verfügbar. Änderungen im Gemeinsamen Antrag bei roten oder gelben Ergebnissen sind bis 30. September möglich. Zum Vorgehen gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Ab dieser Woche sind in der kostenlosen App „profil bw“ der Landwirtschaftsverwaltung die Aufträge zum Nachweis der Kennarten in den Öko-Regelungen 5 und FAKT II B3.2 verfügbar. Zur Nutzung der App gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.
Ab dem kommenden Jahr soll es mehr Flexibilität beim sogenannten Fruchtwechsel geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dazu mit der Europäischen Kommission auf Anpassungen bei der Fruchtfolgeregelung (GLÖZ 7) verständigt.
Das Ministerium Ländlicher Raum ruft dazu auf, die die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und bei Bedarf zu bearbeiten. Bis 30. September besteht die Möglichkeit zur Korrektur.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Anträge für 2024 ausgewertet. Demnach wurden die Öko-Regelungen von den Betrieben erheblich stärker in Anspruch genommen als 2023.
Die Agrarminister der Länder haben sich auf Erleichterungen bei den Anforderungen für die Konditionalität verständigt und einen Umlaufbeschluss für die Regelungen der GLÖZ-Standards 2025 vorgelegt.
Der Bund hat die Begünstigten der GAP-Zahlungen veröffentlicht.
Das Ministerium Ländlicher Raum macht aktuell auf Änderungen für den Gemeinsamen Antrag 2024 aufmerksam.
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