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Notfallzulassung von Pirimor G nach Art. 53

Blattläuse an Salaten und Endivien

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gegen Blattläuse an Salate und Endivien für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung vom 29. August 2024 bis 26. Dezember 2024 erteilt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart Erschienen am 09.09.2024

Artikelzusammenfassung


Die Zusammenfassung wird von einer KI generiert und kann inhaltliche Fehler enthalten.

Im Freiland darf Pirimor G nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf von BBCH 19 (9 oder mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (art-/sortentypische Größe, Form und Festigkeit erreicht) mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha maximal zweimal gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt sieben Tage. Im Gewächshaus darf mit einem Aufwand von 0,3 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha ebenfalls maximal zweimal gespritzt werden und die Wartezeit beträgt hier 14 Tage. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz des Naturhaushaltes und der Gewässer, sowie des Anwender- und Gewässerschutz sind zu beachten.

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