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Mindestlohn-Ausnahme für Saisonkräfte möglich

Ein breites Verbändebündnis sieht sich durch ein neues Gutachten bestätigt: Ein reduzierter Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich möglich.

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 In den Sonderkulturen ist der Einsatz von Saisonarbeitskräften unverzichtbar – und zu teuer.
In den Sonderkulturen ist der Einsatz von Saisonarbeitskräften unverzichtbar – und zu teuer.Bild: bear_productions/Shutterstock
Unter den Sonderkulturbetrieben ist der Mindestlohn seit Jahren ein Dauerthema – und aus Sicht der Landwirtschaft gibt es dafür nur eine Lösung: Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte. Die Bundesregierung, insbesondere die SPD, hat entsprechende Vorstöße bislang stets zurückgewiesen. Jede Ausnahmeregelung verstoße gegen das Antidiskriminierungsrecht und sei daher verfassungswidrig, lautete die Standardargumentation. Ein neues Gutachten soll dieses Argument nun entkräften und klarstellen: Eine Sonderregelung ist nicht nur möglich, sondern auch notwendig. Beauftragt wurde das Gutachten von einem breiten Verbändebündnis – darunter der Deutsche Bauernverband, die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, die Bundesvereinigung der...
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