Saatgut Nachbau bis 30. Juni melden
Für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 werden in Kürze wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Laut Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) endet die Rückmeldefrist dafür am 30. Juni 2020.
Für das Anbaujahr Herbst 2019/Frühjahr 2020 werden in Kürze wieder die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Laut Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) endet die Rückmeldefrist dafür am 30. Juni 2020.
In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2018/Frühjahr 2019.
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Darauf macht die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) im Auftrag der Pflanzenzüchter aufmerksam.
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online rechtzeitig einzureichen.
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. 6. 2018. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs-GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.
Rhabarber ist eines der ersten Gemüse, das im Frühling gen Himmel wächst und ganz offiziell die Wintersaison beendet. Dann haben wir die Qual der Wahl, was wir aus den sauren Stangen zubereiten. Isabelle Arndt hat dafür vier Vorschläge. Die beste Zeit ist übrigens dann, wenn der späte Rhabarber...
Das Schönste an Ostern – nicht nur für Kinder – sind die bunten Eier. Und manchmal hat man Lust auf etwas anderes. Keine Muster, keine Streifen – sondern wie wäre es einmal mit Superheldinnen und -helden, Serienfiguren oder Filmlieblingen?
Zu Ostern schmücken wir unser Zuhause wieder besonders liebevoll. Da dürfen der Osterhase und „Bibbele“ – also Küken, je nach Region – natürlich nicht fehlen. Sie stehen symbolhaft für das Leben, die Fruchtbarkeit sowie den Frühling und begleiten populär den religiösen Kern des Osterfestes.
Bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres am 30. Juni können Landwirte ihre Nachbauerklärung für Herbst 2016/Frühjahr 2017 per Post oder online abgeben.
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2015/Frühjahr 2016 endet am 30. Juni 2016. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de fristgerecht einzureichen.
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