Nachbauerklärung abgeben Nachbau bis 30. Juni 2018 melden
Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30. Juni 2018. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online rechtzeitig einzureichen.






