Ende der Antragssaison
Noch bis zum 15. Mai 2026 kann der gemeinsame Antrag über FIONA eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe erfolgen Kürzungen oder der Antrag wird abgelehnt.
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Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist darauf hin, dass der Gemeinsame Antrag 2026 noch bis zum 15. Mai 2026 über FIONA eingereicht werden kann. Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 31. Mai 2026 erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Es ist ratsam, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen. Wer den Gemeinsamen Antrag und entsprechende Förderanträge bereits eingereicht hat, sollte eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Der erfolgreiche Eingang des Antrags wird auch auf der FIONA-Statusseite angezeigt. Zu jeder erfolgten Einreichung wird die jeweilige Eingangsbestätigung in FIONA in der Dokumentenablage abgelegt. Weitere erforderliche...
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