Verpflichtender Widerrufsbutton im Online-Shop
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Landwirte oder Direktvermarkter mit eigenem Online-Shop einen Widerrufsbutton anbieten.
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Der Gesetzgeber führt eine weitere verpflichtende Funktion im Onlinehandel ein: Nach Bestell- und Kündigungsbutton wird ab Freitag, dem 19. Juni 2026 auch eine digitale Widerrufsmöglichkeit direkt auf der Website oder im Online-Shop zur Pflicht. Kundinnen und Kunden sollen Verträge ebenso unkompliziert widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Betrifft auch Warenbestellungen Die Regelung betrifft alle online abgeschlossenen Verträge über Waren, Dienstleistungen sowie digitale Inhalte – immer dann, wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Ziel ist es, den Widerruf deutlich nutzerfreundlicher zu gestalten und ihn mit wenigen Klicks zu ermöglichen. Für Betriebe aus Landwirtschaft, Direktvermarktung, Gastronomie und Weinbau...
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