Stichtagsregelung beim Grünland
Eine Ackerfläche, die am 1. Januar 2026 Acker war, bleibt künftig in der EU-Agrarförderung dauerhaft Acker. Ein Pflügen von Ackerfutterflächen lediglich zum Erhalt des Ackerstatus kann zukünftig entfallen.
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Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, zeigt sich zur aktuellen Entscheidung, dass Acker auf Dauer Acker bleiben kann, zufrieden: „Die Stichtagsregelung ist ein wesentlicher Baustein zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. Ein Pflügen von Ackerfutterflächen lediglich zum Erhalt des Ackerstatus kann zukünftig entfallen.“ Vereinfachungen bei der Dauergrünlandentstehung Die Stichtagsregelung sieht vor, dass alle Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 den Ackerstatus hatten, auch dauerhaft Acker bleiben. Daran ändert sich auch nichts, wenn auf diesen Flächen wiederholt der Anbau von Gras- oder Grünfutterpflanzen stattfindet. Sofern entgegen der Stichtagsregelung an der bisherigen Regelung zur Entstehung...
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