Unkrautbekämpfung in Sommergetreide planen
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Behandlungen sind nur nach Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte erforderlich (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“, Seite 51). Der Einsatz vieler Herbizide ist nur bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29) des Sommergetreides möglich. Die Auswahl der Mittel ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Unkräutern zu treffen (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“, Tabelle 20 und 21 auf den Seiten 54 bis 59). Die beste Wirkung ist bei Behandlungen in den Auflauf der Unkräuter zu erzielen.
Auf Äckern in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen kann die Wahlmaßnahme „A 5.2w Anwendung selektiver Herbizide“ erfüllt werden. Das Anlegen eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit ist in diesen Schutzgebieten ein Muss (A 8.1)! Beginn und Ende des Spritzfensters ist zu markieren. Es sollte in einem homogenen Teil des Feldes, in mindestens 10 m Distanz zum Feldrand liegen und eine Länge von mindestens 10 m sowie Breite von mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 m) haben.
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