Genmais bleibt verboten
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat den Eilantrag der Firma Monsanto gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, abgelehnt. Der Beschluss der Kammer erging am 4. Mai 2009. Die Entscheidung wurde den Verfahrensbeteiligten mit schriftlicher Begründung am 5. Mai 2009 Vormittag zugeleitet.
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