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Genmais bleibt verboten

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat den Eilantrag der Firma Monsanto gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angeordnete Verbot, Genmais der Linie MON 810 anzubauen, abgelehnt. Der Beschluss der Kammer erging am 4. Mai 2009. Die Entscheidung wurde den Verfahrensbeteiligten mit schriftlicher Begründung am 5. Mai 2009 Vormittag zugeleitet.

Veröffentlicht am
In der Begründung heben die Richter hervor: Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine Gefahrenlage, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange. Dazu müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten sind. Es genüge, wenn sich aus neuen oder zusätzlichen Informationen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden können. Die auf dieser Grundlage durchzuführende Risikoermittlung und -bewertung sei Aufgabe der Behörde, der insoweit ein Beurteilungsspielraum (eine „Einschätzungsprärogative“) zukomme. Das Gericht habe nur zu prüfen, ob die Behörde die Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet habe. Dies sei hier...
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