Investitionsförderung wird verbessert
Der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) hat am 29. April 2009 Verbesserungen bei der Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe beschlossen.
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So wird der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 auf 35 Prozent angehoben. Darunter fallen Laufställe in der Milchviehhaltung. Von 1,5 auf zwei Millionen Euro wird das förderfähige Investitionsvolumen angehoben. Gleichzeitig wird das Mindestinvestitionsvolumen von bislang 30.000 Euro auf 20.000 Euro abgesenkt. Der Förderhöchstbetrag von 400.000 Euro in drei Jahren wird auf staatliche Beihilfen beschränkt. Damit kann diese Summe in den meisten Fällen überschritten werden, beispielsweise wenn EU-Gelder in Anspruch genommen werden. Länderrichtlinien werden angepasst Die Länder können die Änderungen bereits ab Mitte dieses Jahres anwenden. Dazu werden die entsprechenden Fördergrundsätze des GAK-Rahmenplans 2009...