Feldversuche für Markerimpfstoffe 2007 geplant
Oberstes Gebot im Kampf gegen die Vogelgrippe sei es weiterhin, einen Eintrag des H5N1-Erregers in den Nutzgeflügelbestand zu verhindern. Mit der bundesweiten Stallpflicht, die jedoch die Freilandhaltung als Ausnahme an risikoarmen Standorten erlaubt, sei eine gute Regelung gefunden worden. Dies sagte der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für Tiergesundheit, Professor Thomas Mettenleiter, in einem Expertengespräch, zu dem der Deutsche Bauernverband (DBV) eingeladen hatte.
- Veröffentlicht am
Auch wenn weniger Vogelgrippefälle bei Wildvögeln festgestellt würden, werde die Gefahrenlage weiterhin als hoch eingestuft. Aus wissenschaftlicher Sicht sei die Stallpflicht in Verbindung mit den vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betriebsmanagement das wirksamste Instrument zur Risikominimierung, betonte Mettenleiter. Freilandhaltung sollte auch in Zukunft nur in Gebieten möglich sein, in denen das Einschleppungsrisiko gering ist. Mettenleiter lehnt den Einsatz der zur Verfügung stehenden Impfstoffe nach wie vor ab. Noch in diesem Jahr werde aber ein Feldversuch durch das FLI durchgeführt, um die Impfstoffe besser bewerten zu können. Anwendung eines Markerimpfstoffes soll 2007 getestet werden Mettenleiter kündigte ferner...