Geburten von Kälbern rechtzeitig und richtig melden
Gemäß Viehverkehrsverordnung sind alle Rinderhalter verpflichtet, jede Veränderung ihres Bestandes anzuzeigen. Auch bei der Geburt eines Kalbes besteht eine Frist von sieben Tagen, um das Tier zu kennzeichnen und anschließend die Geburtsmeldekarte auszufüllen. Nach dieser Meldung erscheint das Tier in der HIT-Datenbank und muss nach seinem Tod sowohl vom Landwirt als auch von der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) nach erfolgter Abholung an HIT gemeldet werden.
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In letzter Zeit wurde gehäuft festgestellt, dass Kälber unter sieben Tagen zwar vom Landwirt eine Ohrmarkennummer zugeteilt bekommen, die Ohrmarke aber nicht eingezogen wird. Das Ausfüllen der Geburtsmeldekarte und damit die Meldung an die HIT-Datenbank erfolgt dagegen. Verendet dieses Kalb innerhalb der ersten Lebenswoche, wird meist von der TBA auf Grund der fehlenden Kennzeichnung davon ausgegangen, dass das Tier noch nicht an HIT gemeldet wurde und daher nichts Weiteres zu veranlassen ist. Das Fehlen der TBA-Meldung in HIT wird anschließend an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet, welches den Fehler mit hohem Verwaltungsaufwand aufzuklären hat. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) bittet daher, die Reihenfolge...