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Futternutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen 2006 möglich

Welche Ausnahmeregelungen für die Nutzung von Stilllegungsflächen als Futter 2006 in Baden-Württemberg genutzt werden können, gab am 28. Juli 2006 das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) bekannt. Zuvor hatte die EU-Kommission dem entsprechenden Anliegen des Landesbauernverbandes in Baden-Württermberg (LBV) und des MLR stattgegeben.
Veröffentlicht am
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ist - auch auf Forderung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg - bereits Mitte Juli 2006 über das Bundeslandwirtschaftsministerium an die EU-Kommission herangetreten, diese Ausnahmeregelung zur Nutzung der Stilllegungsflächen aufgrund der durch die starke Trockenheit hervorgerufene Knappheit an Raufutter zu erlassen, damit zu erwartende Futterengpässe ausgeglichen werden können. Nutzbare Ausnahmeregelungen in Baden-Württemberg Baden-Württemberg macht für das ganze Land von folgenden Ausnahmeregelungen für die Nutzung von Stilllegungsflächen im Jahr 2006 Gebrauch: Der Aufwuchs von stillgelegten Flächen kann als Viehfutter für raufutterfressende Tiere im eigenen Betrieb genutzt...
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