Neues Sozialrecht für ausländische Saisonkräfte
Ab 1. Mai gilt in Europa eine neue Verordnung für Wanderarbeiter, die die einzel-staatlichen Vorschriften des Sozialrechtes koordiniert.
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Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes, erklärt im Folgenden, was sich bei der Beschäftigung von osteuropäischen Erntehelfern ändert. Übt eine Person in unterschiedlichen Staaten mehrere Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeiten aus, so stellt sich die Frage nach der sozialen Absicherung dieser Person: Nach welchen Rechtsvorschriften ist die Person sozialversichert, was passiert mit im Ausland erworbenen Anwartschaften. Fragen, die auch bei der Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften bedeutsam sind. Innerhalb der Europäischen Union koordinierte die Verordnung (EWG) 1408/71 seit den Siebzigerjahren die einzelstaatlichen Sozialversicherungsvorschriften. Ziel war es, Doppelversicherungen zu vermeiden und...
			