Landwirte dürfen selbst impfen
Tatsächlich dürfen Landwirte im Rahmen einer Ausnahmeregelung der heutigen Impfstoffverordnung ihre Tiere selber, das heißt ohne Tierarzt, impfen, sofern dabei keine Seuchenbelange berührt werden. Das heißt im Klartext, dass Landwirte nicht gegen Tierseuchen impfen dürfen, die im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung anzeigepflichtig sind. Die Anwendung von Impfstoffen gegen diese Seuchen - wie die Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche - bleibt ausschließlich Tierärzten vorbehalten.
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Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf Schutzimpfungen, die im Rahmen der modernen Tierhaltung immer wichtiger geworden sind. Sie entscheiden über die Gesunderhaltung der Tiere, die Rentabilität der Tierhaltung und letztendlich auch über die Qualität der tierischen Erzeugnisse. Schutzimpfungen haben bei Mensch und Tier gleichermaßen das Ziel, durch die Immunisierung einer schweren Erkrankung vorzubeugen. Dies ist durch die aktive und passive Immunisierung möglich. Die aktive Immunisierung entspricht der eigentlichen Schutzimpfung. Das Prinzip beruht darauf, dass der Organismus mit abgetöteten oder abgeschwächten Erregern künstlich infiziert wird. Diese Infektion ist nicht gefährlich, sie stimuliert jedoch die Körperabwehr so effektiv, dass...