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Reduzierte Rundfunkgebühr für Internet-PCs

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, für internetfähige Computer nur eine reduzierte Rundfunkgebühr von 5,52 Euro zu erheben.
Veröffentlicht am
Das Moratorium für die Rundfunkgebührenbefreiung neuartiger Rundfunkgeräte wie internetfähige Computer oder UMTS-Handys läuft zum 1. Januar 2007 aus. Es wurde trotz massiver Kritik des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände nicht verlängert. Allerdings haben sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, anstelle von 17,03 Euro im Monat nur eine reduzierte Grundgebühr von 5,52 Euro im Monat zu erheben. Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies, dass ein betrieblich genutzter Computer mit Anschluss ans Internet künftig rundfunkgebührenpflichtig ist. Ist allerdings schon ein Radio oder Fernsehgerät im betrieblichen Bereich angemeldet, muss für den Computer keine Extra- Gebühr gezahlt werden. Da für jeden...
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