Übergangsfrist für Legehennenhalter
Legehennenhalter, die Legehennen in „herkömmlichen Käfigen" halten und die Verlängerung der Übergangsfrist nach §27 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung nutzen wollen, müssen dies bis zum 15. Dezember 2006 anzeigen.
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Am 3. August dieses Jahres trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die neue Tierschutznutztierhaltungs-VO, auch „Hennenhaltungsverordnung" genannt, in Kraft. Die wichtigsten Inhalte sind auf der angefügten Anlage zusammengefasst. Von besonderer Bedeutung ist, dass nach dem Verbot der herkömmlichen Käfigbatterien für Legehennen zum 31.12.2006 jetzt die so genannte Kleingruppe als Haltungssystem auch in Deutschland erlaubt ist. Dessen ungeachtet setzt die deutsche Verordnung im Vergleich zum EU-Recht immer noch strengere Maßstäbe, z.B. bei der geforderten Fläche pro Tier, der Höhe der Haltungseinrichtung und den Übergangsfristen. Für die Übergangsfristen sieht die Verordnung z.B. vor, dass konventionelle Käfige bei...