Leitfaden zur Umstellung der Legehennenhaltung
Ein Teil der Landwirte in Baden-Württemberg hat seine Legehennenhaltung bereits den neuen tierschutzrechtlichen Anforderungen angepasst. Die verbleibenden Käfighalter mussten den Landratsämtern jetzt ihren verbindlichen Zeitplan für die Umstellung anzeigen. Die Übergangsfrist für die Umstellung endet für diese Betriebe am 31. Dezember 2008. Um diesen engen Zeitplan einzuhalten, hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums anhand der rechtlichen Vorgaben und den Erfahrungen der letzten Jahre einen Leitfaden zur Begleitung der Umstellung der Legehennenhaltung auf alternative Haltungssysteme erstellt.
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Bauliche Investitionen erfordern einen hohen Kapitaleinsatz und binden den Betrieb auf viele Jahre. Daher sind hier umfangreiche Informationen und besondere Sorgfalt bei der Entscheidung nötig. Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Anforderungen sind ebenso einzuhalten wie tierschutzrechtliche und umweltschutzrechtliche Vorgaben. Gleichzeitig kann eine Investitionsförderung in Betracht kommen. Der Leitfaden gibt eine Übersicht über die verschiedenen Anforderungen. Er soll dazu beitragen, das Verfahren für die Beteiligten transparent zu machen, Informationsmöglichkeiten zu bieten und Verfahrenswege aufzuzeigen. Falls ein Genehmigungsverfahren für die Umstellung nötig wird, zeigt der Leitfaden auf, welche Rahmenbedingungen...

