Ausnahme-Regelungen zum Erosionskataster
In Baden-Württemberg ist seit 1. Juli 2010 die Erosionsschutz-Verordnung in Kraft (BWagrar 42/2010, Seite 10 bis 12). Der LBV hat Ausnahmen von den Auflagen durchgesetzt.
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Zum 1. Juli 2010 ist die Erosionsschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Über die Einstufung der Flurstücke, die Schlagbildung und die Information der Antragsteller wurde in BWagrar bereits berichtet (BWagrar 31/2010, Seiten 8 und 9). Nachfolgend werden die möglichen Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen im Cross-Compliance (CC)-Erosionskataster erläutert (siehe BWagrar 42/2010, Seite 10 bis 12). Nach dem Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz (DirektZahlVerpflG) ist der Schutz des Bodens vor Erosion ab 1. Juli 2010 durch Maßnahmen zu gewährleisten, die sich an der Einteilung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung auszurichten haben...