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Betriebe sind keine Anlagen für Abfallbehandlung

Ein tierhaltender Betrieb könne und dürfe nicht als Abfallbehandlungsanlage eingestuft werden, auch nicht, wenn er eine Biogasanlage betreibe. In einem Schreiben an die EU-Kommissare Dr. Dacian Ciolos, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Janez Potoènik, Umwelt, und Günther Oettinger, Energie, forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, Gülle müsse auch dann als Wirtschaftsdünger eingestuft werden, wenn dieser in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren werde.
Veröffentlicht am
Hintergrund für den Brief des DBV-Präsidenten ist eine Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über eine dementsprechende Regelung im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz als nationale Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie. Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission drängt darauf, Gülle für Biogasanlagen in den Anwendungsbereich des europäischen Abfallrechts einzustufen. Dies widerspreche den Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie, sei fachlich nicht gerechtfertigt und hätte weitreichende negative Konsequenzen, auch für den Umwelt- und Klimaschutz, betonte Sonnleitner. Sonnleitner hob gegenüber den EU-Kommissaren hervor, dass unabhängig von der zwischengeschalteten energetischen Nutzung der...
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