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Pflanzenschutzgeräte sachgerecht reinigen

Spuren von häufig gebräuchlichen Pflanzenschutz-mitteln lassen sich zeitweise in Oberflächengewässern nachweisen. Ursachen sind in vielen Fällen leichtfertiges Hantieren mit den Mitteln beim Befüllen oder Reinigen der Spritzen, so dass Brühereste über die Kanalisation „ungefiltert“ in Bäche und Flüsse gelangen. Wie Sie mit Restmengen, Spül- und Waschwasser umgehen müssen, erklärt Dr. Anton Mittnacht vom Pflanzenschutzdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Veröffentlicht am
Restmengen von Pflanzenschutzmitteln dürfen auf keinen Fall in offene Gewässer, Bäche, Abflüsse oder Kanalisation eingeleitet werden, da bereits kleinste Mengen Oberflächengewässer und Grundwasser belasten. Auch die Ausbringung von Resten in trockenfallenden Gräben, auf befestigten Feldwegen oder auf unbewirtschafteten Flächen, z.B. Ödland, Brachflächen, Feldraine, Böschungen ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Daher gelten nicht nur während der An-wendung, sondern auch nach Beendigung der Spritzarbeiten strenge Auflagen zum Schutz der Umwelt und des Wassers. Zur Vermeidung von ungewollten Einträgen muß jeder Landwirte, Obstanbauer, Gärtner und Winzer folgende Auflagen beachten: „Anwendungsflüssigkeiten und deren...
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