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Gute Aussichten für hornlose Bullen

Das Enthornen von Rindern ist nach dem Tierschutzgesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis wird es aber - in vielen Fällen aus guten Gründen - routinemäßig durchgeführt. Bei einem Fachgespräch im Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ging es nun um die Frage, wie man diesem Thema in der Praxis künftig gerecht wird.
Veröffentlicht am
Ein erstes Ergebnis war, dass das Enthornen von Kälbern künftig nur noch mit medikamentöser Schmerzreduktion erfolgen soll. Dazu sei eine Sedierung in Verbindung mit einem Schmerzmittel am besten geeignet. Im Idealfall könnten die dafür benötigten Arzneimittel im Rahmen einer Bestandsbetreuung an den Landwirt abgegeben werden. Auf lange Sicht soll die Anpaarung genetisch hornloser Rinder die tierschutzrechtlich schwierige Situation lösen, die auf EU-Ebene zunehmend kritisch gesehen wird. Bislang haben die Landwirte Bullen ohne Hörner aber selten zur Zucht eingesetzt, obwohl es weltweit über 300 hornlose Besamungsbullen allein bei den "Holstein Friesian" gibt. Nach Einschätzung der Rinder Union West ist die Nachfrage mit nur zwei Prozent...
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