Vogelgrippe: Geflügelhalter müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Aufgrund des gehäuften Auftretens des Vogelgrippevirus H5N1 in Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie in Tschechien und Frankreich haben wurden die Behörden in Baden-Württemberg angewiesen, verstärkte Kontrollen in den Geflügel haltenden Betrieben durchzuführen. Das sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am 5. Juli 2007 in Stuttgart.
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Aus Vorsorgegründen sind auch die Geflügelhalter in Baden-Württemberg dazu angehalten, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Hausgeflügels einzuhalten, erklärt Hauk. Dazu gehören: Desinfektionsmatten auslegen, Einwegschutzkleidung beziehungsweise gesonderte betriebseigene Kleidung verwenden, Zugang von betriebsfremden Personen auf ein Minimum beschränken, Fütterung und Tränkung des Geflügels innerhalb von Ställen durchführen.Aufstallungspflicht innerhalb des Sicherheitsradius von 500 Metern an Seen und Flüssen einhalten Anlässlich der momentanen Ausbreitungstendenz des H5N1-Virus hatte das Friedrich-Löffler-Institut am 5. Juli 2007 mitgeteilt, dass es eine neue Risikobewertung durchführen und die Einstufung von "mäßig"...