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Bio-Pflanzenschutzmittelhersteller begrüßen den Nationalen Aktionsplan

Seit Juni 2011 ist eine neue EU Verordnung zur Pflanzenschutzmittelzulassung in Kraft, damit einher geht auch die EU Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Diese sogenannte Nachhaltigkeitsrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis Ende November nationale Aktionspläne (NAP) entwickeln. Der nun vorliegende Entwurf des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sei "ein Schritt in die richtige Richtung“ sagt Jürg Huber, ehemaliger Leiter des JKI-Instituts für biologischen Pflanzenschutz und jetzt Präsident des Verbandes der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel in Deutschland und Österreich (IBMA D/A).
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Der IBMA wünscht sich konkrete Maßnahmen und Ziele. Mehr Förderprogramme zur Etablierung von Bioverfahren Der deutsche Aktionsplan sieht eine deutliche Steigerung des Anteils praktikabler nichtchemischer Maßnahmen in den Pflanzenschutzkonzepten, z.B. durch biologische, biotechnische oder mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen vor, jedoch: “Es müssen verbindliche Ziele festgelegt werden“, sagt Huber von IBMA D/A. Der Verband wünscht sich ein Monitoring, das den Anteil biologischer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft messbar macht. Darüber hinaus seien eigene Förderprogramme notwendig, um innovative Maßnahmen wie z.B. den Einsatz von Nützlingen im Ackerbau oder die Verwirrung von Insekten durch Pheromone (Sexualduftstoffe)...
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