Statistische Erhebung der Rinderbestände wird vereinfacht
Ab dem Jahr 2008 sollen die statistischen Erhebungen der Rinderbestände bundesweit vereinfacht werden. Möglich wird dieses Vorhaben durch das Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes vom Juli 2006. Ergänzend sieht die neue Viehverkehrsverordnung, die am 14. Juli 2007 in Kraft getreten ist, Vereinfachungen beim Meldeweg vor. Darauf weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 14. August 2007 hin.
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Zum Gelingen dieses Vorhabens können laut BMELV die Landwirte auf einfache Weise beitragen: Die Angabe der „Nutzungsart“ liegt für das einzelne Tier in der HIT-Datenbank nicht vor. Betriebliche Produktionsrichtung zusätzlich angeben Deshalb sollen die Landwirte bei der Abgabe ihrer Meldungen an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) in der Zentralen Datenbank künftig die betriebliche Produktionsrichtung zusätzlich angeben. Nur mit Hilfe der zusätzlichen Angabe der betrieblichen Produktionsrichtung bei den HIT-Meldungen sei es möglich, Rückschlüsse auf den Nutzungszweck der Tiere zu ziehen. So müssten zum Beispiel Milchkühe von Mutterkühen unterschieden werden. Bezüglich der abgekalbten Tiere soll insbesondere die...