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Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstagabend, 28. Februar 2013, den Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem der Bund das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umsetzt.
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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend, 28. Februar 2013, den Gesetzentwurf zur Novellierung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem der Bund das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 umsetzt. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 1. März 2013 mit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers eingeschränkt, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Die nun beschlossene Anpassung beschränkt sich auf die Umsetzung der notwendigen Vorschriften des...
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