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LBV-Erfolg: Quotennachweis in der Milchviehförderung gelockert

Der Nachweis der Milchquote bei der Milchviehförderung in Baden-Württemberg ist ab 2007 erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises zu erbringen. Da das Vorhaben laut Zuwendungsbescheid spätestens drei Jahre nach Bewilligung abzurechnen ist, muss der Milchquotennachweis bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Somit hat der Betrieb bis zu drei Jahre mehr Zeit, die geforderte Quote nachzuweisen. Dies teilt der Landesbauernverband (LBV) unmittelbar nach einem Gespräch mit Minister Peter Hauk am 26. September 2007 in Stuttgart mit.
Veröffentlicht am
Nach dem derzeitigen EU-Recht ist eine Stallbauförderung im Milchviehbereich nur im Rahmen der bestehenden Milchquote möglich. Diese musste in Baden-Württemberg bislang bereits vor Beginn der Investition nachgewiesen werden. Den Wegfall dieser Einschränkung hat der Landesbauernverband in Baden-Württemberg LBV) schon seit Jahren gefordert und unter anderem auch nochmals in seiner letztjährigen Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) bekräftigt. Nachweis der Milchquote ab 2007 erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises zu erbringen Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung auf dem Milchmarkt und des Auslaufens der Milchquotenregelung hat Minister Peter Hauk nach einem Gespräch mit der Spitze...
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