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Hochwasserschäden in Baden-Württembergs Landwirtschaft bis zum 31. Juli melden

Die baden-württembergischen Landwirte können einen finanziellen Ausgleich für Schäden beantragen, die durch das Hochwasserereignis im Zeitraum vom 30. Mai bis 26. Juni 2013 entstanden sind. Das teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag, den 5. Juli, in Stuttgart mit.

Veröffentlicht am
Die Finanzmittel für das vorgesehene Hilfsprogramm stammen aus dem von Bund und Ländern vereinbarten „Aufbauhilfefonds“. Grundlage für das Hilfsprogramm ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land, die Minister Alexander Bonde für den Bereich Landwirtschaft unterzeichnet hat. Entschädigt werden können hochwasserbedingte Schäden in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (inklusive Gartenbau). Hierzu gehören Schäden, die durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Druckwasser infolge des Hochwassers entstanden sind. Damit konnte für hochwassergeschädigte Landwirte zusätzlich zu den bestehenden Hilfsmaßnahmen nun auch eine finanzielle Soforthilfe bereitgestellt werden. Hochwasserschäden werden in...
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