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Bundesregierung hält an Länderregelungen für Güllebehälter fest

Das Bundesumweltministerium zieht seine zunächst geplanten, überzogenen baulichen Anforderungen an Güllebehälter im Rahmen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zurück. Auch in Zukunft haben die bewährten landesrechtlichen Regelungen für den Bau und die Unterhaltung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle und Silagesickersaftbehälter) Bestand, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Einleitung des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Veröffentlicht am
Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die zunächst vorgesehenen Standards für den Bau von Güllebehältern überzogen waren und über die geplante Harmonisierung der bestehenden landesrechtlichen Regelungen hinausgegangen wären. Der DBV begrüßt, dass die Bundesregierung damit an der seit langem bestehenden und zuletzt im Jahr 2010 im neuen Wasserhaushaltsgesetz bestätigten Privilegierung von JGS-Anlagen festhält. Diese begründe sich darin, dass aufgrund des geringeren Gefährdungspotenzials Jauche, Gülle und Silagesickersaft berechtigterweise auch nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft seien. Über mehrere Jahre haben der DBV und seine Landesverbände die in verschiedenen Verordnungsentwürfen vorgesehenen Anforderungen für JGS-Anlagen...
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