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Zuckerrüben: Chloridazon nicht in Wasserschutzgebieten einsetzen

In früh gesäten Zuckerrüben stehen die ersten Nachauflaufbehandlungen gegen keimende Unkräuter und Ungräser an. Notwendige Maßnahmen müssen anhand des Unkrautbesatzes ausgerichtet werden. Geeignete Mittel und Spritzfolgen finden Sie im Merkblatt Pflanzenproduktion 2014 in den Tabellen 43 und 44 auf den Seiten 51 und 52.
Die Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Chloridazon (Pyramin WG, Terlin DF, Betoxon 65 WDG, Rebell und Rebell Ultra) wird nicht mehr empfohlen, da Abbauprodukte des Wirkstoffs ins Grundwasser abgeleitet werden. In Wasserschutzgebieten (Normal- beziehungsweise ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) muss auf deren Einsatz verzichtet werden. Im vergangenen Jahr wurde auf zwei Flächen in einem Wasserschutzgebiet Anwendungen nachgewiesen. Damit es nicht aufgrund einer zunehmenden Belastung des Grundwassers zu einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon kommt, sollten Sie die Vereinbarung zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden.

Quelle: Amtlicher Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart/Redaktion BWagrar

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