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Antibiotika in der Tiermast

Arzneimittelgesetz ist in Kraft

Ab dem 1. Juli 2014 müssen Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, erfassen, wie häufig ihre Tiere mit Antibiotika behandelt werden. Damit tritt das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes nunmehr endgültig in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung sukzessive zu reduzieren. Die neuen Regelungen ermöglichen den Überwachungsbehörden die Beurteilung der Therapiehäufigkeit in einem Betrieb und den Vergleich mit anderen Betrieben. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden.
Veröffentlicht am
Für Bundeslandwirtschaftsminister Christin Schmidt ist der 1. Juli der Beginn der Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung: "Der Tag ist eine Zäsur. Das ab sofort praktizierte Erfassungs- und Vergleichssystem soll dazu beitragen, den Antibiotikaeinsatz kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Mindestmaß zu minimieren. Dies ist und bleibt unser Ziel. Auch auf die Tierhaltung wird sich das Minimierungskonzept positiv auswirken. Ich bin fest davon überzeuge, dass am Ende von den Regelungen alle profitieren werden: Tiere, Verbraucher, Tierhalter und Tierärzte." Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes wird ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung etabliert. Von...
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