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Urteil zur Tierkörperbeseitigung

Bleser: "EuGH muss Urteil zur Daseinsvorsorge überprüfen"

Die Bundesregierung hat am Donnerstag gegen das erstinstanzliche Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Finanzierung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland Rechtsmittel eingelegt.
Veröffentlicht am
"Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom Juli 2014 ist aus Sicht der Bundesregierung rechtsfehlerhaft und muss vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Europäische Kommission hatte am 25. April 2012 einen Beschluss erlassen, nach dem an den Zweckverband gezahlte Umlagen von dessen Trägern (Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen) nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Deutschland wurde verpflichtet, sicherzustellen, dass die gewährten Umlagen an die Träger des Zweckverbandes zurückgezahlt werden. Eine Klage gegen diesen Beschluss hatte Deutschland in...
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