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Merkblatt mit Sicherheitshinweisen zu Futtermittel-Zusatzstoffen

Landwirte, die Futtermittel-Zusatzstoffe in ihren Betrieben einsetzen möchten, müssen ab 1. Januar 2008 ein besonderes Verfahren zur Futtermittelsicherheit, das so genannte "System zur Risikominimierung" (HACCP-Konzept), erfüllen. Hintergund sind spezielle Auflagen aus der europäischen Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005. Darauf weist das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) in einem Beitrag in BWagrar 48/2007 hin.
Veröffentlicht am
Besonders bedeutend ist das "System zur Risikominimierung" (HACCP-Konzept) für die organischen Säuren, die zur Konservierung von Futtergetreide genutzt werden, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV). Um eine Hilfestellung zu geben, hat der DBV gemeinsam mit den anderen Organisationen des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) in einem Merkblatt wichtige Informationen für den Säureeinsatz bei der Futterkonservierung zusammengefasst (Download anbei). Dem ZDL ist es damit gelungen, ein aufwendiges bürokratisches Verfahren für die Betriebe zu vermeiden. Das Merkblatt beinhaltet ein vereinfachtes und leicht handhabbares Konzept, mit dem der Landwirt auf praktikable Weise den neuen Auflagen gerecht werden kann.
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