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Ohrmarken bei Rindern

Verwaltung handelt rechtmäßig

Landesverwaltung ist an EU-Recht gebunden und hat keinen eigenen Handlungsspielraum

Geltendes EU-Recht sieht als Folge der BSE-Krise Anfang der 1990er Jahre zwingend eine Ohrmarkenpflicht für Rinder vor, um die rasche Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen sicherzustellen. Dabei sind in Rinderhaltungsbetrieben zwingend zwei Ohrmarken für jedes Rind vorgeschrieben.

Veröffentlicht am
Regenscheit
Verwaltung handelt rechtmäßig – Bewusster Verstoß gegen EU-Regeln führt automatisch zum Verlust von Fördergeldern Auch das Land Baden-Württemberg würde alternative Lösungen wie die alleinige Chipkennzeichnung bei Rindern unterstützen und hat sich in der Vergangenheit unter anderem mit einer Bundesrats-Initiative in diesem Sinne eingesetzt. Es gibt jedoch weder im Bundesrat noch in der Bundesregierung noch in der EU-Kommission eine Mehrheit für eine Alternative zu den Ohrmarken in der Rinderkennzeichnung. Auf Landesebene gibt es aufgrund der geltenden EU-Rechtslage daher keinen Spielraum – schon gar nicht für "politische Lösungen". Es gibt nach Auskunft der EU und des Bundes auch keine anwendbaren Ausnahmeregelungen. Das...
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