Verwaltung handelt rechtmäßig
Landesverwaltung ist an EU-Recht gebunden und hat keinen eigenen Handlungsspielraum
Geltendes EU-Recht sieht als Folge der BSE-Krise Anfang der 1990er Jahre zwingend eine Ohrmarkenpflicht für Rinder vor, um die rasche Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen sicherzustellen. Dabei sind in Rinderhaltungsbetrieben zwingend zwei Ohrmarken für jedes Rind vorgeschrieben.
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